Avifaunistische Kommission Berlin Brandenburg AKBB

Was ist die AKBB?

Bei Vogelarten, die nicht alljährig oder nur sehr selten pro Jahr auftreten, fallen einzelne Meldungen für datenauswertende Ornithologen umso mehr ins Gewicht, da die naturgemäß wenigen Meldungen leicht eine Veränderung des Auftretens der Art anzeigen können – ganz im Gegensatz zu Arten, bei denen tausende von Meldungen pro Jahr vorliegen.

Daher ist die Richtigkeit der Bestimmung dieser seltenen Arten, gerade bei schwierig zu bestimmenden Taxa, auf einem vergleichbaren Niveau wichtig.

Die Avifaunistische Kommission für Brandenburg und Berlin (AKBB) arbeitet als zentrale Meldestelle für seltene Vogelarten in den Bundesländern Brandenburg und Berlin. Sie ist für die Sammlung, Beurteilung nach dem derzeitigen Wissensstand und Archivierung der Beobachtungen von seltenen Vogelarten im Länderbereich in Zusammenarbeit mit der Deutschen Avifaunistischen Kommission (DAK) verantwortlich.

Grundsätzlich werden alle Beobachtungen seltener Vogelarten gesammelt. Insbesondere auch ältere Beobachtungen und Belege sollten der AKBB gemeldet werden. Arten der nationalen Meldeliste (DAK) werden bei der DAK eingereicht. Die Meldebögen werden anschließend von der DAK zur zusätzlichen Beurteilung an die AKBB weitergeleitet. Nutzen Sie bitte nach Möglichkeit auch das Angebot zur digitalen Datenübermittlung von Meldungen einschließlich der Belegaufnahmen. Die AKBB behält sich auch vor, Meldebögen zu häufigeren Arten bei extremen Ansammlungen oder zu einem neuen Extremdatum anzufordern. Bei Fragen bzw. Unsicherheiten zur Handhabung von Beobachtungen stehen die AKBB-Mitglieder für Rücksprachen jederzeit zur Verfügung.

Mitglieder der AKBB (Stand 2016)

  • Ronald Beschow, Spremberg
  • Hartmut Haupt, Beeskow
  • Bernd Ratzke, Berlin
  • Steve Klasan, Potsdam
  • Lukas Pelikan, Potsdam

Kontakt

Ronald Beschow (Koordinator), Am Berghang 12 a, 03130 Spremberg
Tel. 03563 97079 bzw. dienstlich 0355 2887 2041
e-mail: akbb@abbo-info.de

Meldebogen

Der Meldebogen liegt zur Kompatibilität in verschiedenen Versionen vor. Bitte nutzen Sie wenn möglich die PDF-Version! Vor dem Ausfüllen bitte erst auf dem Computer abspeichern. Der Meldebogen im PDF-Format eignet sich auch zum Ausdrucken und per Hand Ausfüllen.

Bevorzugt:

Alternative:

Die jeweils gültige Liste der bundesweit meldepflichtigen Arten und die Meldebögen finden Sie auf der Website der DAK.Für Meldungen seltener Arten aus Berlin und Brandenburg gilt folgende Liste der meldepflichtigen Arten.

Arbeitsweise

Die Zusammensetzung und Arbeitsweise der AKBB entsprechen den Vorgaben der Arbeitsgemeinschaft der europäischen Seltenheitenkommissionen AERC (sog. „Texel-Richtlinien“; vgl. Limicola 7: 211-213, Dutch Birding 15: 31-32, British Birds 86: 301-302). Die AKBB besteht aus mind. fünf Mitgliedern. Die Zusammensetzung der Kommission wird auf Vorschlag und durch Delegierung der Vorstände der ABBO und BOA festgelegt.

Die eingegangenen Meldebögen werden vom Koordinator gesammelt, ggf. digitalisiert und archiviert. Sie werden dann in sog. Umläufen ein bis zwei Mal im Jahr von allen Mitgliedern unabhängig beurteilt. Kommt es bei einer Meldung zu keiner Ablehnung eines Mitgliedes, gilt diese als anerkannt. Bei mindestens einer Ablehnung von einem Mitglied, geht diese ggf. in Revision. Bleibt dann Uneinigkeit bei der Meldung, gilt diese als abgelehnt und damit nicht-zitierfähig.

Grundsätzlich erfolgt die Beurteilung mit viel Sorgfalt und dem Versuch, sich in die Lage des Beobachters und die Beobachtungsumstände hineinzuversetzen. Mitunter können schwierige Fälle daher unter Bezugnahme von außenstehenden Experten oder spezieller Literatur einige Zeit in Anspruch nehmen.

Wichtig zu beachten ist, dass die AKBB mit einer Ablehnung einer Meldung keineswegs über die Kenntnisse oder Fähigkeiten eines Beobachters urteilen möchte. Vielmehr steht der Versuch einer objektiven Bewertung mit vergleichbaren kritischen Ansatz nach dem derzeitigem Wissensstand der Bestimmungskriterien für eine wissenschaftlich fundierte Auswertung der Daten im Vordergrund.

Hinweise

Für das Ausfüllen des Meldebogens ist es hilfreich, auf der ersten Seite zu so vielen Punkten wie möglich eine Angabe zu machen; diese sollte kurz und knapp ausfallen. Auch auf der zweiten Seite (Beschreibung des Vogels), sollte zu möglichst vielen im Meldebogen genannten Hinweisen eine Angabe gemacht werden, aber auch nur gerade so knapp formuliert werden, wie die Bestimmung noch nachvollziehbar bleibt.
Die Beobachtungsumstände sind oft ebenso relevant für die Beurteilung, doch sollten sie i.d.R. nicht die Beschreibung des Vogels in der Ausführlichkeit übertreffen. Eine Ablehnung erfolgte bisher auch oftmals wegen einer lediglich fehlenden Beschreibung des Vogels.
Es ist hilfreich die Beschreibung in Relation zu einer vergleichbaren bekannten Art zu machen. Im Idealfall zu einem Vogel, der im direkten Vergleich zur seltenen Art beobachtet wurde.

Auch wenn gute Belege beigefügt sind, sollte auf eine zusätzliche Beschreibung nicht verzichtet werden – das betrifft insbesondere Merkmale, die auf den Belegen nicht erkannt werden können. Außerdem können detaillierte Beschreibungen in der Retrospektive, wenn z.B. neue Bestimmungsmerkmale bekannt werden, neue Aufschlüsse ergeben oder erlauben genauere Bestimmungen auf Niveau von Unterart oder Geschlecht.

Umgang mit Meldungen auf ornitho.de

Mit dem Neuaufkommen der digitalen, national einheitlichen Meldemöglichkeit über ornitho.de kommen auch neue Verwaltungsprobleme für die vielen ehrenamtlich arbeitenden Auswerter der Daten hinzu. Gerade beim Auswerten für Jahresberichte hatte sich gezeigt, dass unter der Fülle von Daten für diejenigen Vogelarten die als meldepflichtig für die AKBB gelten, selten ein entsprechender Meldebogen selbstständig eingereicht wurde.

Das bei ornitho.de vor der Meldung stehende Warnzeichen () soll einen Hinweis dafür geben, dass für diese Beobachtung das Ausfüllen eines Meldebogens vorgesehen ist.

Daher, dass dadurch viele Meldungen in den Jahresberichten wegen einer fehlenden Meldung gestrichen werden mussten, obwohl vermutlich viele wertvolle Daten darunter waren, hat sich die AKBB entschieden die entsprechenden Meldungen von meldepflichtigen Arten aufzusuchen und die Melder freundlich darauf hinzuweisen bitte einen Meldebogen auszufüllen und einzureichen.
Dies soll zeitnah nach der Meldung bei ornitho.de erfolgen, in der Hoffnung, dass die Erinnerung an die Beobachtung noch frisch für eine unverfälschte Beschreibung ist.
Zunächst wird in diesem Falle die Meldung von einem AKBB-Mitglied mit dem bei ornitho.de üblichen Symbol für ausstehende, kleinere Korrekturen, dem Schraubenschlüssel ( ), versehen. Dieses Symbol ist nicht öffentlich sichtbar und nur für den Melder selbst oder Regionalkoordinatoren sichtbar. Die Meldung bleibt öffentlich so stehen, wie sie gemeldet worden ist, d.h. die Kennzeichnung ist für Außenstehende nicht sichtbar. Hiermit erfolgt auch die Kontaktaufnahme mit dem Melder.
Dadurch lassen sich die Meldungen besser für die AKBB nach angeschriebenen Meldern und bisher übersehenden Meldungen unterscheiden und verwalten. Zudem sieht der Melder als Erinnerung jene Meldungen auf seiner Startseite von ornitho.de angezeigt.
Falls dennoch spätestens nach einem halben Jahr kein Meldebogen eingegangen ist, keine Reaktion erfolgte oder aber die Meldung von der AKBB abgelehnt wurde, wird die Meldung von einem AKBB-Mitglied mit dem roten Ausrufezeichen () gekennzeichnet. Dadurch wird die einzelne, gesamte Meldung nicht mehr öffentlich sichtbar. Nur der Melder selbst und der zuständige Regionalkoordinator kann sie einsehen. Es ist keine Löschung des Datensatzes! Bei einer ggf. erfolgten Revision, kann dass Symbol aber auch jederzeit wieder entfernt werden und der Datensatz steht wieder öffentlich sichtbar bei ornitho.de.

Dieses Verfahren soll nicht nur für eine aktuelle, auf Plausibilität geprüfte Datenbank auf ornitho.de sorgen, sondern hilft auch zukünftigen Auswertern der Daten, z.B. für Jahresberichte, nicht gemeldete oder nicht anerkannte Daten schnell zu erkennen.